1. Beiträge zur Person (incl. Verbandsbeiträgen)
monatlich
1.1 Ehrenmitglieder -,-- €
1.2 Ordentliche Mitglieder 12,30 €
1.3 Familienmitglieder 6,15 €
1.4 Jugendmitglieder bis zum 14. Lebensjahr 4,10 €
ab dem 15. Lebensjahr 5,15 €
1.5 Fördernde Mitglieder nach Vereinbarung, mindestens 5,15 €
1.6 Vorläufige Mitglieder bis zum 25. Lebensjahr 12,30 €
ab dem 26. Lebensjahr 12 Monate 22,50 €
danach monatlich 12,30 €
Ersatzentgelt für nicht geleistete Arbeitsstunden
pro Stunde 12,80 €
2. Beiträge zum Boot
Berechnungsbasis ist die Fläche (LüAxBüA)
des Bootes. In den Beiträgen ist die Lagerung des stehenden Gutes,
der Lagerböcke/Pallung für das Boot sowie das einmalige Auf-
und Abslippen pro Jahr enthalten.
2.1 Private Boote
• Alle Stände monatlich LüAxBüAx 1, 80 €
• Winterzuschlag bei Hallenlagerung Oktober bis März LüAxBüAx
0, 90 €
2.2 Vereinseigene Boote
Nutzungsbeitrag pro Jugendmitglied:
• Optimist pro Saison 18,45 €
• Cadet pro Saison 24,55 €
• 420-er, OK pro Saison 36,85 €
2.3 Segelyacht “Berliner Bär”
Für die Nutzung wird eine tägliche Törngebühr erhoben.
mit Arbeitsleistungen ohne Arbeitsleistungen
• Ordentliche Mitglieder des SCF 8,40 € 16,80€
• Jugendliche des SCF 6,30 € 12,60 €
• Fördermitglieder des SCF 14,70 € 29,40 €
• Erwachsene Nichtmitglieder 14,70 € 29,40 €
• Jugendliche Nichtmitglieder 8,40 € 16,80€
Auf Antrag der Kommission Seesegeln an den
Vorstand kann bei besonderen Arbeitsleistungen die Törngebühr
für Fördermitglieder des SCF auf die für ein ordentliches
Mitglied festgelegte Törngebühr reduziert werden.
Art und Umfang der Arbeitsleistungen werden
von der Kommission Seesegeln festgelegt.
2.4 Liegeentgelte für Gastlieger
• Kleinstboote (z. B. Surfer, Faltboot) pro Tag 1,05 €
• Segeljollen, Motorboote pro Tag 2,05 €
• Jollen-, Kiel- und Motorkreuzer pro Tag/Längenmeter 0,55
€ mindestens 4,10 €
Rabatt ab dem 10. Tag 20 % und ab dem 30. Tag 30 %
• Übernachtung auf dem Boot pro Person/Nacht 0, 55 €
• Stromentnahme 1, 05 €
Bei Veranstaltungen des SCF werden für die Teilnehmer keine Liegeentgelte
erhoben.
3. Aufnahmebeitrag
3.1 Aufnahmebeitrag zur Person
Der Aufnahmebeitrag ist ein einmaliger, nicht rückerstattungsfähiger
Beitrag in Höhe eines Jahresbeitrages für ein Mitglied, der
nach der Bestätigung der Mitgliedschaft fällig wird. Der Aufnahmebeitrag
kann auf Antrag gemindert werden. Auf schriftlichen Antrag kann der Vorstand
eine Ermäßigung des Aufnahmebeitrages beschließen für:
• Mitglieder, die Mitglieder in anderen Sportvereinen sind.
• Mitglieder im Alter von 18 bis 25 Jahren.
• Mitglieder, die vorher mindestens zwei Jahre förderndes Mitglied
waren.
3.2 Aufnahmebeitrag zum Boot
Der Aufnahmebeitrag ist ein einmaliger, nicht rückerstattungsfähiger
Beitrag in Höhe eines Jahresbeitrages (für Sommer- und Winterstand)
zum Boot, der nach Bestätigung des Bootsstandes fällig wird
(gilt nicht für Falt-, Schlauch- und Beiboote).
Bei Veränderungen innerhalb von zwei Jahren (z. B. Kauf eines größeren
Bootes) wird der bereits eingezahlte Aufnahmebeitrag mit angerechnet.
D. h. es ist nur der Differenzbetrag zwischen beiden Booten zu zahlen.
4. Sonstige Entgelte
4.1 Entgelte für die Benutzung von Schränken
monatlich
• Bootshallenschrank, halber Motorenschrank 0,55 €
• Werkstattschrank, 1/1 Motorenschrank 1,10 €
• Lagerung von Zubehör außerhalb von Schränken LüAxBüAx0,55
€
4.2 Entgelte für Bootstrailer
• Unterstellung pro Monat 7,70 €
4.3 Entgelte für die Benutzung der Slipanlage
• Mitglieder pro Tag 10,30 €
Ab dem 4. Tag (max. 10 Tage) pro Tag 5,15 €
• Nichtmitglieder pro Tag 25,60 €
Ab dem 4. Tag (max.10 Tage) pro Tag 15,40 €
4.4 Mahngebühren
• Pro Mahnung 5,15 €
Dem Segel-Club-Flakensee e. V. entstandene Rücklastgebühren
sind vom Mitglied/Verursacher zu tragen.
5. Zimmernutzung
5.1 Nutzungsverträge
Die dauerhafte Nutzung der Zimmer des Segel-Club-Flakensee e. V. ist vorrangig
für ordentliche Mitglieder vorgesehen. Der monatliche Mietzins (incl.
Heizkosten) und monatlicher Nutzungspauschale für Nebenflächen
ist in den Nutzungsverträgen zu regeln.
5.2 Übernachtungen in Gemeinschaftsräumen
Vorstandsbüro, Jugendraum, Seeseglerraum
• Senioren pro Person/Übernachtung 4,10 €
• Jugendliche pro Person/Übernachtung 2,05 €
6. Sonderregelungen
Auf schriftlichen Antrag eines Mitgliedes kann
der Vorstand Abweichungen zu Pkt. 1 (Beiträge zur Person) beschließen
und hat dies auf der darauf folgenden Mitgliederversammlung bekannt zu
geben. Z. B. können Ermäßigungen bis zu max. 50 % für
Auszubildende, Studenten und in sozialen Härtefällen bis zum
Ende des jeweiligen Kalenderjahres gewährt werden. Danach muss die
Ermäßigung neu beantragt werden.
7. Sonstiges
Die Schifferstube kann vorrangig durch Mitglieder
des Segel-Club-Flakensee e. V. kostenlos genutzt werden.
Die Inanspruchnahme der Werkstatt und der kostenlosen Medien, die über
das normale Maß hinaus gehen, ist genehmigungspflichtig.
Für ordentliche Mitglieder, die den Segel-Club-Flakensee e. V. auf
auswärtigen Regatten bzw. Veranstaltungen vertreten, können
auf schriftlichen Antrag die Kosten (z. B. Startgebühren) teilweise
oder ganz erstattet werden. Die Entscheidung darüber trifft der Vorstand.
8. Beitragsänderungen
Eine Beitragsänderung bis zu 5 % kann ohne Beschluss
der Mitgliederversammlung zum Beginn eines neuen Kalenderjahres vorgenommen
werden. Der Vorstand ist verpflichtet, drei Monate vor Inkrafttreten
der Beitragsänderung die Mitglieder schriftlich zu informieren.
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