Beitragsordnung

(mit Beschluss der ordentlichen Mitgliederversammlung am 04.03.2006 gültig ab 01.04.2006)

1. Beiträge zur Person (incl. Verbandsbeiträgen) monatlich

1.1 Ehrenmitglieder -,-- €
1.2 Ordentliche Mitglieder 12,30 €
1.3 Familienmitglieder 6,15 €
1.4 Jugendmitglieder bis zum 14. Lebensjahr 4,10 €
ab dem 15. Lebensjahr 5,15 €
1.5 Fördernde Mitglieder nach Vereinbarung, mindestens 5,15 €
1.6 Vorläufige Mitglieder bis zum 25. Lebensjahr 12,30 €
ab dem 26. Lebensjahr 12 Monate 22,50 €
danach monatlich 12,30 €

Ersatzentgelt für nicht geleistete Arbeitsstunden pro Stunde 12,80 €


2. Beiträge zum Boot

Berechnungsbasis ist die Fläche (LüAxBüA) des Bootes. In den Beiträgen ist die Lagerung des stehenden Gutes, der Lagerböcke/Pallung für das Boot sowie das einmalige Auf- und Abslippen pro Jahr enthalten.

2.1 Private Boote


• Alle Stände monatlich LüAxBüAx 1, 80 €
• Winterzuschlag bei Hallenlagerung Oktober bis März LüAxBüAx 0, 90 €

2.2 Vereinseigene Boote


Nutzungsbeitrag pro Jugendmitglied:
• Optimist pro Saison 18,45 €
• Cadet pro Saison 24,55 €
• 420-er, OK pro Saison 36,85 €

2.3 Segelyacht “Berliner Bär”


Für die Nutzung wird eine tägliche Törngebühr erhoben.
mit Arbeitsleistungen ohne Arbeitsleistungen
• Ordentliche Mitglieder des SCF 8,40 € 16,80€
• Jugendliche des SCF 6,30 € 12,60 €
• Fördermitglieder des SCF 14,70 € 29,40 €
• Erwachsene Nichtmitglieder 14,70 € 29,40 €
• Jugendliche Nichtmitglieder 8,40 € 16,80€

Auf Antrag der Kommission Seesegeln an den Vorstand kann bei besonderen Arbeitsleistungen die Törngebühr für Fördermitglieder des SCF auf die für ein ordentliches Mitglied festgelegte Törngebühr reduziert werden.

Art und Umfang der Arbeitsleistungen werden von der Kommission Seesegeln festgelegt.

2.4 Liegeentgelte für Gastlieger


• Kleinstboote (z. B. Surfer, Faltboot) pro Tag 1,05 €
• Segeljollen, Motorboote pro Tag 2,05 €
• Jollen-, Kiel- und Motorkreuzer pro Tag/Längenmeter 0,55 € mindestens 4,10 €
Rabatt ab dem 10. Tag 20 % und ab dem 30. Tag 30 %


• Übernachtung auf dem Boot pro Person/Nacht 0, 55 €
• Stromentnahme 1, 05 €
Bei Veranstaltungen des SCF werden für die Teilnehmer keine Liegeentgelte erhoben.


3. Aufnahmebeitrag

3.1 Aufnahmebeitrag zur Person


Der Aufnahmebeitrag ist ein einmaliger, nicht rückerstattungsfähiger Beitrag in Höhe eines Jahresbeitrages für ein Mitglied, der nach der Bestätigung der Mitgliedschaft fällig wird. Der Aufnahmebeitrag kann auf Antrag gemindert werden. Auf schriftlichen Antrag kann der Vorstand eine Ermäßigung des Aufnahmebeitrages beschließen für:
• Mitglieder, die Mitglieder in anderen Sportvereinen sind.
• Mitglieder im Alter von 18 bis 25 Jahren.
• Mitglieder, die vorher mindestens zwei Jahre förderndes Mitglied waren.

3.2 Aufnahmebeitrag zum Boot


Der Aufnahmebeitrag ist ein einmaliger, nicht rückerstattungsfähiger Beitrag in Höhe eines Jahresbeitrages (für Sommer- und Winterstand) zum Boot, der nach Bestätigung des Bootsstandes fällig wird (gilt nicht für Falt-, Schlauch- und Beiboote).
Bei Veränderungen innerhalb von zwei Jahren (z. B. Kauf eines größeren Bootes) wird der bereits eingezahlte Aufnahmebeitrag mit angerechnet. D. h. es ist nur der Differenzbetrag zwischen beiden Booten zu zahlen.


4. Sonstige Entgelte

4.1 Entgelte für die Benutzung von Schränken monatlich


• Bootshallenschrank, halber Motorenschrank 0,55 €
• Werkstattschrank, 1/1 Motorenschrank 1,10 €
• Lagerung von Zubehör außerhalb von Schränken LüAxBüAx0,55 €

4.2 Entgelte für Bootstrailer


• Unterstellung pro Monat 7,70 €

4.3 Entgelte für die Benutzung der Slipanlage


• Mitglieder pro Tag 10,30 €
Ab dem 4. Tag (max. 10 Tage) pro Tag 5,15 €
• Nichtmitglieder pro Tag 25,60 €
Ab dem 4. Tag (max.10 Tage) pro Tag 15,40 €

4.4 Mahngebühren


• Pro Mahnung 5,15 €
Dem Segel-Club-Flakensee e. V. entstandene Rücklastgebühren sind vom Mitglied/Verursacher zu tragen.


5. Zimmernutzung

5.1 Nutzungsverträge


Die dauerhafte Nutzung der Zimmer des Segel-Club-Flakensee e. V. ist vorrangig für ordentliche Mitglieder vorgesehen. Der monatliche Mietzins (incl. Heizkosten) und monatlicher Nutzungspauschale für Nebenflächen ist in den Nutzungsverträgen zu regeln.

5.2 Übernachtungen in Gemeinschaftsräumen


Vorstandsbüro, Jugendraum, Seeseglerraum
• Senioren pro Person/Übernachtung 4,10 €
• Jugendliche pro Person/Übernachtung 2,05 €


6. Sonderregelungen

Auf schriftlichen Antrag eines Mitgliedes kann der Vorstand Abweichungen zu Pkt. 1 (Beiträge zur Person) beschließen und hat dies auf der darauf folgenden Mitgliederversammlung bekannt zu geben. Z. B. können Ermäßigungen bis zu max. 50 % für Auszubildende, Studenten und in sozialen Härtefällen bis zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres gewährt werden. Danach muss die Ermäßigung neu beantragt werden.


7. Sonstiges

Die Schifferstube kann vorrangig durch Mitglieder des Segel-Club-Flakensee e. V. kostenlos genutzt werden.
Die Inanspruchnahme der Werkstatt und der kostenlosen Medien, die über das normale Maß hinaus gehen, ist genehmigungspflichtig.
Für ordentliche Mitglieder, die den Segel-Club-Flakensee e. V. auf auswärtigen Regatten bzw. Veranstaltungen vertreten, können auf schriftlichen Antrag die Kosten (z. B. Startgebühren) teilweise oder ganz erstattet werden. Die Entscheidung darüber trifft der Vorstand.


8. Beitragsänderungen

Eine Beitragsänderung bis zu 5 % kann ohne Beschluss der Mitgliederversammlung zum Beginn eines neuen Kalenderjahres vorgenommen werden. Der Vorstand ist verpflichtet, drei Monate vor Inkrafttreten der Beitragsänderung die Mitglieder schriftlich zu informieren.